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Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von "grünen Abfällen" zur Verwertung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: