Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Verkehrsraum durch ein lizensiertes Telekommunikationsunternehmen nach §127 TKG.
Ein Telekommunikationsunternehmen stellt einen Antrag auf Verlegung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Verkehrsraum. Die Baustellenkoordinierung erteilt dafür die Zustimmung, wenn die beantragte Trasse für diesen Zweck geeignet ist. Nach erteilter Zustimmung muss vor Baubeginn durch die ausführende Baufirma ein Aufgrabungsantrag gestellt werden.
Die Bearbeitungszeit beim GuT, SG Baustellenkoordinierung bis zur Zustimmung beträgt ca. 4 Wochen.
Keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 04.05.2022 freigegeben.