Home Service Service A-Z

Leistungen

Antrag auf Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Eine Mitnahmeerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn ein/e Jäger*in nicht mehr als 3 Langwaffen und die dazugehörige Munition oder ein/e Sportschütz*in nicht mehr als 6 Schusswaffen und die dazugehörige Munition mitnehmen will und einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzt, in den die Waffen eingetragen sind sowie den Grund der Mitnahme (z. B. eine Einladung zu einer Schießsportveranstaltung) nachweisen kann.