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4.3 - Bereitstellung von Ehrenpreisen und Ehrengaben

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch die Bereitstellung von Ehrenpreisen und Ehrengaben.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Es muss sich um eine herausragende Sportveranstaltung in Freiburg und/oder um einen repräsentativen Anlass handeln.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular der Stadt Freiburg

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 3 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 21.05.2024 freigegeben.