Leistungen
4.3 - Bereitstellung von Ehrenpreisen und Ehrengaben
Onlineantrag und Formulare
Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch die Bereitstellung von Ehrenpreisen und Ehrengaben.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Verein
- muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
- muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- muss seinen Sitz in Freiburg haben.
- muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
- muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
- muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.
Es muss sich um eine herausragende Sportveranstaltung in Freiburg und/oder um einen repräsentativen Anlass handeln.
Verfahrensablauf
Antragsformular der Stadt Freiburg
Fristen
Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular der Stadt Freiburg
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 3 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 21.05.2024 freigegeben.