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2.2 - Zuschuss für den Behindertensport

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für den Behindertensport.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt mit dem Antragsformular der Stadt Freiburg einen Antrag auf Zuschuss für den Behindertensport. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein, ggf. kann der Verein noch ergänzende Unterlagen beifügen.

Bei dieser Förderung liegt der Schwerpunkt auf eine Projektförderung (z.B. Anschaffung von speziellen auf die Bedürfnisse des Behindertensports ausgerichteten Sportgeräte, Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche im Bereich Behindertensport, Durchführung baulicher Maßnahmen zur Ermöglichung der Teilnahme von Behinderten an Sportangeboten, Kosten für Übungsleiter_innen für neue Sportangebote (Anschubfinanzierung für max. 3 Jahre).

Fristen

Der Antrag muss bis 30. Juni des Kalenderjahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular der Stadt Freiburg

Kosten

-

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars Verwendungsnachweis bestätigt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 14.04.2021 freigegeben.