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1.2 - Bestandserhebung Freiburger Sportverein

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel mit Zuschüssen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die Sportvereine jährlich zum 1. Januar ihre allgemeinen Angaben, Daten, Zahl der Vereinsmitglieder, die ausführenden Sportarten, ihre aktuellen Mitgliedsbeiträge, ihre geplanten Veranstaltungen sowie geplante Vereinsbaumaßnahmen mitteilen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Verfahrensablauf

Antragsformular "Bestandserhebung Sportvereine" der Stadt Freiburg

Fristen

Das Formular ist ab 1. Januar des Jahres zu übermitteln und soll i.d.R. bis 31. März beim Sportreferat eingegangen sein.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular "Bestandserhebung Sportvereine" der Stadt Freiburg

Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 02.07.2024 freigegeben.