Briefwahl
für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist am Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, abgelaufen
Krank am Wahlwochenende?
Wer am Wahlwochenende plötzlich krank geworden ist, kann im Wahlamt am Samstag vor der Wahl von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Diese können dann an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Wichtig: Es muss ein ärztliches Attest oder eine Krankenhauseinweisung vorgelegt werden. Das Wahlamt berät in solchen Fällen gerne unter der Wahlhotline 0761/201-5757.