Aktuell gemeldet
Newskachel
Feuer und Rauchen im Wald verboten
Für die kommenden Tage bis mindestens Samstag, 30. Mai, gilt für Freiburg die zweithöchste Waldbrand-Gefahrenstufe 4. Das geht aus der …
Radschnellverbindung
Ende November 2025 wurde der Spatenstich für die Radschnellverbindung Freiburg – Waldkirch / Emmendingen (RS 6) gefeiert. Jetzt sind die …
Freiburgs Badeseen
Dreißig Grad und Sonnenschein: Pünktlich zum Start der Badesaison spielt auch das Wetter mit. Bei warmen Temperaturen und viel Sonne lohnt …
Bildung, Kultur und Begegnung
Die Bibliothek besuchen, auch wenn kein Personal da ist, neben Büchern auch mal Schlagbohrer oder Slackline ausleihen und an Workshops oder …
Nach Europa-League-Finale
Manche historischen Ereignisse sind nur im Rückblick als solche einzuordnen, bei anderen ist die Dimension von Beginn an klar: Das gilt ohne …
Aktionsmonat "Engagierter Juni"
Viele Menschen in Freiburg engagieren sich ehrenamtlich. Sie helfen Kindern beim Lesenlernen, sammeln Müll an der Dreisam oder begleiten …
Stadtteil Dietenbach
Ausgewählte Termine
Die Klimaschutzkampagne für alle Freiburger*innen
Freiburg kann Klimaschutz. Die Freiburger*innen gelten als Vorreiter*innen in Sachen Nachhaltigkeit. Deshalb steckt sich die Stadt ein großes Ziel: klimaneutral bis 2035. Freiburg ist schon "so weit und so gut".
Aber um das ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen wir als Stadtgesellschaft in den nächsten Jahren noch eine Schippe draufpacken!
Jetzt alles tun für die Klimaneutralität:
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Social Stage
Im Blick

Die Landesregierung hat ein neues Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen sollen dadurch besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Es tritt am 1. Juni 2026 in Kraft, dann darf an Straßenbahn- und Bushaltestellen nicht mehr geraucht werden. Auch auf dem Mundenhof ist das Rauchen dann verboten. Ebenso auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und in Freibädern, wo das Rauchen bereits durch die Hausordnungen untersagt war. Die neuen Regelungen gelten auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Raucherbereiche.






















