Stadt Freiburg im Breisgau

Aktuell gemeldet

Newskachel

Löschzug im Wald
26.05.2026

Feuer und Rauchen im Wald verboten

Für die kommenden Tage bis mindestens Samstag, 30. Mai, gilt für Freiburg die zweithöchste Waldbrand-Gefahrenstufe 4. Das geht aus der …

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Person steht in Ufernähe im Wasser eines Badesees
26.05.2026

Freiburgs Badeseen

Dreißig Grad und Sonnenschein: Pünktlich zum Start der Badesaison spielt auch das Wetter mit. Bei warmen Temperaturen und viel Sonne lohnt …

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22.05.2026

Bildung, Kultur und Begegnung

Die Bibliothek besuchen, auch wenn kein Personal da ist, neben Büchern auch mal Schlagbohrer oder Slackline ausleihen und an Workshops oder …

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22.05.2026

Nach Europa-League-Finale

Manche historischen Ereignisse sind nur im Rückblick als solche einzuordnen, bei anderen ist die Dimension von Beginn an klar: Das gilt ohne …

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FR2-Radweg und Schienen mit Claim: Zwei Radvorrangrouten machen noch keine Mobilitätswende. Deshalb arbeiten wir stetig am Ausbau des Radnetztes.

Die Klimaschutzkampagne für alle Freiburger*innen

Freiburg kann Klimaschutz. Die Freiburger*innen gelten als Vorreiter*innen in Sachen Nachhaltigkeit. Deshalb steckt sich die Stadt ein großes Ziel: klimaneutral bis 2035. Freiburg ist schon "so weit und so gut".  

Aber um das ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen wir als Stadtgesellschaft in den nächsten Jahren noch eine Schippe draufpacken!

Jetzt alles tun für die Klimaneutralität:

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Städtische Einrichtungen

Social Stage

Im Blick

Schild an einer Bushaltestelle. Aufschrift: "VAG. Freiburger Verkehrs AG. Ganz die Freiburger Linie"

Die Landesregierung hat ein neues Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und weitere vulnerable Gruppen sollen dadurch besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Es tritt am 1. Juni 2026 in Kraft, dann darf an Straßenbahn- und Bushaltestellen nicht mehr geraucht werden. Auch auf dem Mundenhof ist das Rauchen dann verboten. Ebenso auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und in Freibädern, wo das Rauchen bereits durch die Hausordnungen untersagt war. Die neuen Regelungen gelten auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Ausgenommen sind deutlich erkennbare Raucherbereiche.