Rechtliche Grundlagen

rotes Gesetzbuch mit Paragraph auf dem Buchrücken

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)

Damit es allen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt besser geht, haben verschiedene Länder eine Vereinbarung gemacht.
In dieser Vereinbarung stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Jedes Land muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen und
dass sie als gleichwertig wie alle anderen Menschen gesehen und behandelt werden.

Hier geht es zur UN-BRK, auch in leichter Sprache.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 im  Grundgesetz besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein nationales  Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg

Seit dem 17.12.2014 gibt es das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg.

Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung - BITV 2.0

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (120,2 KB)

Kontakt

Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg

Tel. 0761/201-3040
Fax 0761/201-3099

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2. Obergeschoss, Raum 311 A
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