Haushaltsberatungen 2025
Fraktionsanträge
Das "Königsrecht des Parlaments" nennt man die Kompetenz der gewählten Vertretungen, über den Haushalt entscheiden zu dürfen. Dieses Königsrecht übt der Gemeinderat zunächst mit seinen Anträgen aus, mit denen er den von der Stadtverwaltung erarbeiteten Entwurf des Haushalts verändern kann. Damit setzen die Fraktionen ihre eigenen inhaltlichen Akzente in der Stadtpolitik. Zum Haushaltsentwurf 2025 / 2026 hatten die Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierungen über 600 Änderungsanträge bei der Verwaltung eingereicht.
In zwei öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses - der zweiten Lesung am 17. und 18. März - werden die Anträge diskutiert und bereits mehrheitlich befürwortet oder abgelehnt. "Strittige" Fragen werden auf die letzte und dritte Lesung im Gemeinderat am 8. April gesetzt und dort abschließend entschieden, bevor der Beschluss über den gesamten Doppelhaushalt 2025/2026 gefällt wird.