Behördenwegweiser
Wahlamt
Beschreibung
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.
Alle Serviceleistungen der Stadt Freiburg zum Thema Wahlen finden Sie hier:
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Fünf Wochen vor der Wahl
Montag
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeit
Eine Woche vor der Wahl
Montag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Leistungen
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden
- Einwohnerantrag stellen
- Entgegennahme und Prüfung der einzureichenden Wahlvorschläge der Parteien und Bewerber
- Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift auf Anforderung an Parteien/ Bewerber ausgeben
- Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren auf Anforderung an die Parteien/ Bewerber ausgeben
- Wählbarkeitsbescheinigung für die Bewerbung zu einer Bürgermeisterwahl erteilen
- Wahlhelfer werden
Persönlicher Kontakt
Frau Löffler
Telefon 0761 201-5760
Sachbearbeiter Wahlamt
Telefon 0761 201-5757
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 1 und 3 Haltestelle "Runzmattenweg"
Linie 3 sowie 10, 36 und 22 Haltestelle "Bissierstraße"