Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren auf Anforderung an die Parteien/ Bewerber ausgeben
(die Ausgabe von Formblättern für eine Unterstützungsunterschrift ist gesondert als Leistung aufgeführt)
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Träger eines Wahlvorschlages (Parteien und Einzelbewerber).
Verfahrensablauf
Für die Einreichung eines Wahlvorschlages sind die Fristen nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten.
Dem Wahlvorschlag sind in der Regel folgende Anlagen beizufügen:
- Zustimmungserklärung des Bewerbers
- Wählbarkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Bewerbers
- bei Parteien die Niederschrift über die Mitglieder- oder Vertreterversammlung in der der Bewerber aufgestellt wurde
- eine Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und der zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmers
- ggf. die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigung
Mit Ausnahme des Formblattes für eine Unterstützungsunterschrift besteht keine Verpflichtung zur Beschaffung der Vordrucke; sie können aber auf Wunsch bereitgestellt werden.
Ansprechpartner:
Abteilung Informationsmanagement
Sachgebiet Wahlen
Tel. 0761/201-5760
Fax 0761/201-5598
E-Mail wahlamt@stadt.freiburg.de
keine festen Öffnungszeiten
ggf. Terminvereinbarung
Fristen
Es sind die Einreichungsfristen für Wahlvorschläge nach den jeweiligen Wahlgesetzen zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Tipp:
Die Vordrucke können von den Parteien bzw. Einzelbewerbern für eine Wahl per E-Mail angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Landtagswahl:
- Landeswahlgesetz
- § 23 Abs. 4 Nr. 2 LWO
Bundestagswahl:
- Bundeswahlgesetz
- § 34 Abs. 4 Nr. 2 BWO
Europawahl:
- Europawahlgesetz
- § 32 Abs. 3 Nr. 2 EuWO
Kommunalwahl:
- Kommunalwahlgesetz
- § 14 Abs. 3 Nr. 2 KomWO
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.08.2021 freigegeben.