Leistungen
Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Onlineantrag und Formulare
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig dabei zu haben.
Der Personalausweis hat Scheckkartenformat.
Neben Ihren persönlichen Daten und Ihrem Foto, werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Ausweis-Chip gespeichert (Biometriefunktion). Spätestens nach der Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke beim Ausweishersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
- den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
- die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Die eID-Funktion ist seit 15.07.2017 grundsätzlich immer eingeschaltet.
Tipp: Alle wichtigen Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis" und auf den Informationsseiten "Der neue Personalausweis" des Bundesinnenministeriums.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
- er verändert worden ist oder
- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)