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Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist Ihr Personalausweis gestohlen worden?
Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Personalausweisbehörde oder der Polizei schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl im Bürgerservicezentrum an, wird die Polizei darüber informiert und die Sperrung der Online-Ausweisfunktion miterledigt.
Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl direkt bei der Polizei an, müssen Sie unverzüglich selbst Ihre Online-Ausweisfunktion sperren lassen, sofern Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war.
Sie können die Onlineausweisfunktion entweder bequem telefonisch bei der Sperrhotline sperren lassen oder bei einer Personalausweisbehörde. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049 116 116 oder 0049 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, welches Sie bei der Abholung des Personalausweises erhalten haben.

Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur?
Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.

Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zum Erhalt des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen. Der vorläufige Personalasuweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten.