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Leistungen

Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen von Privatpersonen

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk", alte Bezeichnung: Klasse II) erhalten.

Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennen.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch.

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper folgender Kategorien abbrennen:

  • Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2.