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Leistungen

Feuerwerke anmelden von Inhabern einer Erlaubnis- oder eines Befähigungsscheines

Onlineantrag und Formulare

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen. In diesem Fall müssen Sie dies anmelden.

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Feuerwerk der Kategorie F2 (alt: Klasse II oder Kleinfeuerwerk)
  • Feuerwerk der Kategorie F3 (alt: Klasse III oder Mittelfeuerwerk)
  • Großfeuerwerk: Kategorie F4 (alt: Klasse IV)
  • Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
  • Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2

Sie müssen anzeigen:

  • Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
  • Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31.Dezember

Hinweis: Als Privatperson, das heißt Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 (alt: Klasse II) beantragen. Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie in der Leistung "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.