Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
- Feuerwerkskörper,
- Schwarzpulver,
- Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
- Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
- das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
- das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.
Zugehörige Leistungen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Feuerwerke anmelden von Inhabern einer Erlaubnis- oder eines Befähigungsscheines
- Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen von Privatpersonen
- Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Freigabevermerk
18.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg