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Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen

Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Voraussetzungen

Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

  • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
  • keine Niederlassung haben.

 

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann formlos eingereicht werden.

Fristen

zwei Wochen im Voraus

Erforderliche Unterlagen

für Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:

Kosten

Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand werden nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) festgesetzt.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 23.06.2017 freigegeben.