Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie in den beiden Unterkapiteln und vor allem in den zugehörigen Leistungen.
Zugehörige Leistungen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Feuerwerke anmelden von Inhabern einer Erlaubnis- oder eines Befähigungsscheines
- Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen von Privatpersonen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Pyrotechnische Effekte auf Tourneen - Verwendung anzeigen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2020 freigegeben.