Behördenwegweiser
Tiergesundheit
Beschreibung
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
Die Tierseuchengesetzgebung dient dem Schutz vor erheblichen Gesundheitsgefahren und erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen. Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare Erkrankung von Tieren. Einge Tierseuchen stellen eine direkte Gefahr für den Menschen im Sinne einer Zoonose dar. Zoonosen sind zwischen Mensch und Tier übertragbare Infektionskrankheiten
Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Wachteln, Laufvögeln, Bienen und Tieren in Aquakultur ist der Veterinärbehörde anzuzeigen.
Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ist ein Bestandsregister zu führen. Außerdem sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen.
Die entsprechenden Registierungsformulare finden Sie unten unter "Formulare".
Tiere im Reiseverkehr
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen der verschiedenen Reiseländer informieren. Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.
Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union
Grundsätzlich muss für Hunde, Katzen und Frettchen ein Heimtierpass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass eindeutig zuzuordnen sein, das heißt das Tier muss über eine Tätowierung oder einen Mikrochip eindeutig identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Zusätzlich muss der Pass einen tierärtzlichen Nachweis enthalten, das das Tier über eine gültige Impfung gegen Tollwut verfügt.
Einfuhr von Tieren aus Drittländern
Die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten aus Drittländern ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung ist durch die Behörde zu erteilen, in deren Zuständigkeitsbereich das Einführen in die Europäische Union erfolgt.
Zuständige Behörde für Baden-Württemberg ist das
Regierungspräsidium Freiburg
Veterinärwesen
Kaiser-Joseph-Str. 167
79098 Freiburg
Einfuhren über den Flughafen Frankfurt/Main.
Die dafür zuständige Behörde ist das
Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Abt. V - Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Telefon 0611/8151400, Fax 0611/44789772
Hinweis: Die Behörde stellt Tieren Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse aus, registriert Tierhalter, erstellt amtstierärztliche Handelszertifikate und erteilt tierseuchenrechtliche Genehmigungen.
Anträge und Formulare:
Antrag - Nutztiere alle - Betriebsregistrierung
Antrag - Bienen - Betriebsregistrierung
Antrag - Fische - Betriebsregistrierung
Antrag - sonstige Nutztiere - Betriebsregistierung
Informationen:
Reiseplaner Hund, Katze, Fretchen
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Links:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Das öffentliche Veterinärwesen
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg - Tiergesundheitsüberwachung
Animal Health Online - Tiergesundheit im Internet
OIE- Weltorganisation für Tiergesundheit
Friedrich-Loeffler-Institut-Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Bundestierärztekammer
Übergeordnete Dienststellen
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee