Tierhaltung registrieren
Für die Haltung Tiere besteht die Registrierungspflicht.
Das gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere als auch private Tierhaltungen (z.B. Reitpferde).
Registrierungspflichtig sind:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferde, Esel)
- Hühner
- Truthühner
- Gänse
- Enten
- Fasane
- Perlhühner
- Tauben
- Wachteln
- Laufvögel
- Fische in Aquakultur
- Bienen und Hummeln
Die Haltung von Gehegewild, Kameliden und oben nicht schon genannter Klauentiere müssen Sie nicht registrieren.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Der Betrieb zur Tierhaltung liegt im Verwaltungsgebiet der Stadt Freiburg i. Br.
- Die Tierhaltung ist registrierungspflichtig
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail einreichen.
Bitte nutzen Sie dazu die von uns bereitgestellten Formulare.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Registriernummer.
Bitte verwenden Sie diese Registriernummer bei allen Folgeanträgen.
Falls Sie Anlage D des Formulars ausgefüllt haben, leiten wir die Anlage für Sie an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Registierung Ihres Tierhaltungsbetriebs weiter.
Tipp:
Wenn Sie Ihren Tierhaltungsbetrieb bei der zuständigen Tierseuchenkasse registriert sind und Ihre Mitgliedbeiträge bezahlen, erhalten Sie eine Vielzahl an Leistungen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und in den Leistungsbeschreibungen:
Fristen
Alle Änderungen zum Betrieb und der Tierhaltung müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Bis zum 15. Januar jeden Jahres müssen Sie zusätzlich Ihren aktuellen Tierbestand melden.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Wenn Sie bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg registriert sind, müssen Sie für bestimmte Tiere einen jährlichen Beitrag zahlen. Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse.
Hinweise
Wenn Sie den Standort Ihres Betriebs zur Tierhaltung als GIS-Koordinaten angeben möchten, können Sie diese gerne in unserem Geoportal ermitteln.
Bitte beachten Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufern, dass Sie diesen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichen müssen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 07.04.2021 freigegeben.