Leistungen
Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Onlineantrag und Formulare
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er gestohlen worden?
Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen.
Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.
Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl im Bürgerservicezentrum an, wird die Polizei darüber informiert.
Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei an, müssen Sie anschließend auch die Passbehörde informieren.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Tipp: In Eilfällen können Sie ein Reisepass im Expressverfahren beantragen. Wird der Passantrag bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt in der Regel Ihr Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.
Bitte beachten Sie, dass hierfür eine höhere Gebühr anfällt.
Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.