Infos zur Wahl
Migrantinnenbeirat der Stadt Freiburg
Der Migrantinnenbeirat der Stadt Freiburg ist ein kommunales Gremium, das die Belange von Migrant*innen in Freiburg vertritt und den gemeinderätlichen Ausschuss für Migration und Integration berät.
Am 25. Mai 2025 wird der 19-köpfige Beirat für fünf Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind rund 38.000 Freiburger*innen ohne deutschen Pass, so viele wie nie zuvor. Zusätzlich können auf Antrag auch in Freiburg lebende deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund (eingebürgerte Personen und Spätaussiedler*innen) an der Wahl teilnehmen.
Kandidierende gesucht
Kandidieren dürfen alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Person muss deutsch sprechen und verstehen können.
Wahlvorschläge einreichen
Wer kandidieren möchte, muss zuerst das Formblatt "Wahlvorschlag" ausgefüllt beim Wahlamt einreichen. Dies geht frühestens ab dem 10. März um 8 Uhr und bis spätestens 4. April um 18 Uhr.
Danach muss das Formblatt "Unterstützerunterschriften" beim Wahlamt eingereicht werden mit mindestens 10 Unterschriften von Personen, die die Kandidatur unterstützen. Wichtig: Diese Personen müssen wahlberechtigt sein. Jede*r Wahlberechtigte darf mit ihrer oder seiner Unterschrift nur eine Bewerberin oder einen Bewerber unterstützen. Mehrfache Unterschriften sind ungültig. Die eigene Kandidatur darf auch mit der eigenen Unterschrift unterstützt werden.
Downloads
Hier gibt es sämtliche Formulare und Informationen zur Wahl des Migrantinnenbeirats 2025.
Zeitplan zur Wahl
Alle wichtigen Infos bis zur Wahl am 25. Mai sind hier chronologisch zusammengefasst:
Versand der Wahlbenachrichtigungen ab 28. April
Alle Personen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens 6 Monaten den Hauptwohnsitz in Freiburg gemeldet haben und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Eingebürgerte Personen sowie Spätaussiedler*innen erhalten keine automatische Wahlbenachrichtigung, können sich aber in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und erhalten danach ihre Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab 28. April 2025 versandt.
Vorstellung der Kandidierenden am 10. Mai
Am 10. Mai (Uhrzeit wird noch bekanntgegeben) stellen sich die Kandidierenden für die Migrantinnenbeiratswal im Winterer Foyer im Theater Freiburg vor.
Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, die Kandidierenden vor Ort kennenzulernen und sich über die Wahl zu informieren. Erster Bürgermeister von Kirchbach wird ein Grußwort sprechen.
Eintrag ins Wähler*innenverzeichnis bis 16. Mai
Eingebürgerte und Spätaussiedler*innen können ausschließlich wählen und kandidieren, wenn Sie entweder
- Spätaussiedler*innen im Sinne von § 4 Bundesvertriebenengesetz sind
- oder Eingebürgerte im Sinne des Ausländergesetzes (AuslG) und Staatsangehörigkeitsgesetzes (St AG) sind
- und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
Diese Voraussetzungen müssen von den Betroffenen durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Einbürgerungskunde, Spätaussiedlerbescheinigung) glaubhaft gemacht werden.
Um einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Dieses wird rechtzeitig auf der Website des Migrantinnenbeirats zum Download zur Verfügung stehen, sobald die Antragstellung möglich ist.
Wahlamt
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Letzter Termin um den Antrag auf Aufnahme in das Wähler*innenverzeichnis einzureichen ist der 16. Mai 2025.
Onlinewahl vom 28. April bis 23. Mai
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten einen personalisierten Link zur Online-Wahl.
Der Zeitraum für die elektronische Online-Wahl beginnt mit Zusendung des Zugangscodes auf der Wahlbenachrichtigung ab dem 28. April und endet am Freitag, den 23. Mai, um 16 Uhr.