Einfache Änderung des Geschlechtseintrags
Ein Regenbogen für mehr Selbstbestimmung
Seit drei Tagen gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Wer seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, kann das seit diesem Montag ganz einfach auch beim Freiburger Standesamt tun. Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ist das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ein Meilenstein. Um diesen zu würdigen, hisst die Stadt die Regenbogenflagge am Rathaus.
Und so geht's
Anders als beim bisherigen „Transsexuellengesetz“ reicht jetzt eine einfache Erklärung, um die Geschlechtsangabe im Geburten- und Eheregister sowie den eigenen Vornamen zu ändern. Die Erklärung muss drei Monate im Voraus angemeldet werden. Das ist schon seit dem 1. August möglich. Die neuen Vornamen müssen der neuen Geschlechtsangabe entsprechen. Vor Ablauf eines Jahres nach Abgabe der Erklärung können der Geschlechtseintrag und die Vornamen nicht mehr geändert werden.
Mehr Infos
Alle Infos und den Link zur Terminvereinbarung gibt es unter www.freiburg.de/selbstbestimmungsgesetz