Bäume und Sträucher an Straßen und Wegen zurückschneiden

Wieder ab Oktober bis Ende Februar möglich!

Kreuzungen, Straßen und Wege wachsen teilweise zu, so dass die öffentliche Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen nicht mehr gut sichtbar sind. Notwendig ist danach, dass an öffentlichen Verkehrseinrichtungen der Luftraum über Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen bis 4,50 Meter und über Rad- und Gehwegen bis 2,50 Meter freigehalten wird. Ebenso dürfen Hecken oder Sträucher nicht in den Straßenraum/Gehweg ragen, da dadurch Menschen gefährdet und Sachen beschädigt werden können.

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist. Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden.

Veröffentlicht am 27. September 2024