Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen

2. Heizung und Lüftung, effizient und erneuerbar

Ziel des Förderprogramms ist es, Gebäudebesitzer_innen durch neutrale Beratung bei der Heizungsmodernisierung zu unterstützen. Früher war die Heizungsmodernisierung einfach, meist wurde die alte Ölheizung aus- und eine neue eingebaut. Heute ist die Situation etwas komplexer: Es müssen gesetzliche Vorschriften erfüllt und die Möglichkeit zur Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt werden.

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Förderfähig sind nur von der Stadt Freiburg benannte, qualifizierte Berater_innen. Alle Anträge können ausschließlich online gestellt werden.

Eine Liste dieser Berater_innen für die Heizungsoptimierung finden Sie hier.

Zunächst empfiehlt es sich eine kostenlose Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen, um einen Überblick über Ihr Gebäude zu bekommen. Mehr dazu finden Sie unter www.freiburg.de/energieberatung.

2.1 Beratung bei Heizungsumstellung

Bei einer Vor-Ort-Beratung wird geprüft, welche Techniken für eine Heizkesselmodernisierung möglich und empfehlenswert sind - individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten. Das Ziel ist es, dem/der Gebäudebesitzer_in eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvarianten geeignet erscheinen.

Variantenvergleich Heizung

Die Stadt Freiburg fördert die Erstellung von Variantenvergleichen zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch/wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird. Bei dem Energiekonzept soll auch eine Variante mit einem Blockheizkraftwerk untersucht werden. Die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetz müssen von allen Varianten erfüllt werden.

Förderfähig sind Variantenvergleiche von Heizungen bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mehrparteienobjekten (größer drei Wohneinheiten), die nicht an eine Fernwärmenutzung angeschlossen sind.

Umsetzungsbegleitung Heizung

Förderfähig ist die fachliche Begleitung bei der Realisierung einer Heizungsanlage bei Gebäuden größer drei Wohneinheiten, insbesondere Blockheizkraftwerk-Anlagen, Wärmepumpen und Brennstoffzellen. Hierunter zählt auch die Optimierung des Anlagenbetriebs bis 12 Monate nach der Inbetriebnahme.

2.2 Heizungsaustausch erneuerbar

Besonders ineffiziente Heizungen sollen erneuert werden, deshalb wird die Umstellung auf umweltfreundliche Heizkessel und der Einsatz erneuerbarer Energien mit einer pauschalen Abwrackprämie bezuschusst, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Für eine effiziente Fördermittelverwendung wird dieser Baustein an das Bundesförderprogramm BEG EM angelehnt, was bedeutet das zur Inanspruchnahme des Förderprogramms „Klimafreundlich Wohnen“ zunächst das Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Anspruch genommen werden muss. Informationen zum entsprechenden Förderprogramm finden Sie hier:

Voraussetzungen

  • Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine oder mehrere besonders ineffiziente Altanlagen ohne Brennwertnutzung auf Basis fossiler Energien oder bestehende Elektrospeicherheizungen (Nachtspeicherheizungen) ersetzt werden.
  • Die Heizung kann durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden, ggf. mit Einbindung einer Solarthermieanlage, sowie mit  Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme oder innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbaren Energien modernisiert werden. In diesem Zusammenhang muss außerdem die gesamte Heizungsanlage optimiert werden.
  • Der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Wärmenetz gespeist wird, zumindest 25 % durch erneuerbare Energien (EE-Anteil) und/oder durch unvermeidbare Abwärme erfolgt.
  • Eine Förderung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Gas-Hybrid-Heizungen.
  • Gefördert wird ein Heizungsaustausch, der den aktuellen Förderrichtlinien der BEG EM entspricht und von dieser gefördert wird.

Zuschusshöhe

Pauschal max. 1.000 Euro, max. 20% der Kosten

2.3 Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bei Altbausanierungen gefördert. Eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt.

Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be-und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll, eine separate Anlage in die Außenwand installiert.

Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 Euro. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 Euro pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 Euro.

Häufige Fragen zum Förderprogramm (FAQ)

Allgemein

Wann müssen Anträge beim Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ gestellt werden?

Anträge zum Baustein 1 müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Anträge zu den Bausteinen 2 und 3 sind nach Durchführung der Maßnahmen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Wann erhalte ich Nachricht, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligte Fördersumme. Anschließend erfolgt die Auszahlung. Ausnahme: Baustein 1.3

Muss ich in Freiburg gemeldet sein, um einen Antrag für ein Gebäude in Freiburg zu stellen?

Nein – wichtig ist, dass der Standort des zu fördernden Objektes in Freiburg ist.

Kann ich gleichzeitig über die Stadt Fördermittel beantragen und über das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)?

Es können beide Anträge gestellt werden. Die Förderung der Stadt muss dann beim BAFA angegeben werden.
Falls die vom Bund vorgegebene maximale Förderhöhe von 60 Prozent überschritten wird, werden entsprechend Mittel abgezogen. Hierzu lesen Sie in den Richtlinien auf der S. 4.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten:
www.co2online.de/foerdermittel

Datenbank mit in Freiburg tätigen Energieberatern:
www.freiburg.de/energieberatung und als pdf Energieberater in Freiburg (234,9 KB)

Weiterhin finden Sie bei der vom Land Baden-Württemberg geförderten Seite Zukunft Altbau Informationen zu den von Ihnen geplante Maßnahmen, sei es zur Dämmung von Dach und Fassade oder zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da viele Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen.

Kontakt

Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
klimawohnen@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201 6188

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