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Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular anmelden.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.


Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Erforderliche Unterlagen

Steuerermäßigung / - befreiung:
Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg nachlesen.

Kosten

  • Für den ersten Hund: 120,00 €
  • Für jeden weiteren Hund: 240,00 €


Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Freiburg

Hinweise

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.02.2024 freigegeben.