Für die Stadt Freiburg bedeutet Inklusion, dass die Unterschiedlichkeit aller Menschen wertgeschätzt wird. Jeder und jede sollen an allen Lebensbereichen – Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur und Freizeit – teilhaben können. Dafür hat die Stadt ein Leitbild für eine vielfältige Stadtgesellschaft entwickelt.
Leitbild für ein inklusives Freiburg
Das "Leitbild für ein inklusives Freiburg" orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, die in der Bundesrepublik Deutschland am 26.03.2009 in Kraft getreten ist, sowie an dem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Freiburg zur "Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Umsetzung der Inklusion in Freiburg" vom 12.11.2013. Ausklappen
1. Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für eine inklusive Haltung
- 1.1. Freiburg erkennt die Vielfalt aller Menschen an.
- 1.2. Freiburg fördert die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
- 1.3. Freiburg nutzt seine Stärken und Ressourcen zur Verwirklichung der Inklusion.
- 1.4. Freiburg ist sensibilisiert für Barrieren, die die Teilhabe von Menschen erschweren oder verhindern, und setzt sich konsequent für deren Beseitigung ein.
- 1.5. Die Stadt Freiburg nimmt bei der Verwirklichung der Inklusion eine Vorreiterrolle ein.
2. Partizipation und Selbstvertretung von Menschen mit und ohne Behinderung
- 2.1. In Freiburg sind alle Menschen aufgefordert, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten aktiv mitzuwirken.
- 2.2. In Freiburg sollen alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre eigenen Anliegen selbstbestimmt zu vertreten.
- 2.3. In Freiburg gilt der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention "Nichts über uns ohne uns" für alle Menschen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
- 2.4. In Freiburg gibt es demokratisch legitimierte Strukturen, die eine wirksame Partizipation und Selbstvertretung aller Menschen sicherstellen.
3. Aufbau inklusionsorientierter Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
- 3.1. In Freiburg arbeiten alle Institutionen, Einrichtungen und Organisationen gemeinsam und abgestimmt daran, eine inklusive Stadtgesellschaft zu verwirklichen.
- 3.2. In Freiburg gibt es leistungsfähige Gremien und Netzwerke, die sich für die Verirklichung der Inklusion aktiv einsetzen.
- 3.3. In Freiburg berücksichtigen alle Gremien und Netzwerke im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Möglichkeiten die Grundprinzipien der Inklusion.
4. Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
- 4.1. In Freiburg haben alle Menschen Zugang zu allen öffentlichen Bereichen der Stadt (Quartiere, Straßen, Plätze, Parks etc.) sowie zu allen öffentlichen Einrichtungen und Diensten.
- 4.2. In Freiburg haben alle Menschen Zugang zu allen öffentlichen Informations- und Kommunikationsangeboten.
- 4.3. In Freiburg sind alle öffentlichen Personenverkehrsmittel barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- 4.4. In Freiburg sind alle Unternehmen, Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe aufgefordert, barrierefreie Zugänge zu ihren Angeboten zu ermöglichen.
- 4.5. In Freiburg finden alle Menschen Wohnraum vor, der ihren jeweiligen Bedarfen in Bezug auf Barrierefreiheit entspricht.
5. Inklusion in Institutionen und Einrichtungen
- 5.1. In Freiburg handeln alle öffentlichen und öffentlich geförderten Institutionen und Einrichtungen inklusiv, sowohl im Inneren als auch nach außen.
6. Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungen
- 6.1. Freiburg bietet allen Menschen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gemeinschaft zu führen.
- 6.2. In Freiburg gibt es für alle Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe ein ausreichendes und zugängliches Angebot an Unterstützungsdiensten.
- 6.3. In Freiburg arbeiten alle öffentlichen und öffentlich geförderten Institutionen und Einrichtungen daran, ihre Kenntnisse und Qualifikationen zum Thema Inklusion permanent zu erweitern.
Das "Leitbild für ein inklusives Freiburg" beschreibt einen idealtypischen Zustand in der Zukunft, dem sich die Stadt Freiburg schrittweise (prozesshaft) nähern muss. Dieser Prozess, an dem die Stadt Freiburg heute schon arbeitet, ist auf längere, grundsätzlich unbestimmte Zeit angelegt.
Sämtliche Entscheidungen zur Verwirklichung des "Leitbilds für ein inklusives Freiburg" werden im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und unter Abwägung der zur Verfügung stehenden Ressourcen getroffen.
Eine nachhaltige Gesellschaft fußt auf dem gelebten Gedanken der Inklusion. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat mit den Freiburger Nachhaltigkeitszielen eine politische Leitlinie verabschiedet, die diesen Leitgedanken verfolgt. Das Ziel eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Stadt zu werden, fordert die Teilhabe aller Menschen.
Inklusion heißt für Freiburg, "dass alle Mitglieder der Gesellschaft von Anfang an und in allen Bereichen gleichberechtigt zusammenleben und selbstverständlich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden. Voraussetzung dafür ist eine Gesellschaft, die allen Menschen zur Teilhabe offen steht, also inklusiv ist." (Gemeinderatsbeschluss vom 12.11.2013).
Inklusion in Freiburg bezieht sich damit ausdrücklich nicht nur auf die Teilhabe von Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung. Gemeint sind alle Menschen.
Inklusion in Freiburg bedeutet außerdem, dass Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen erschweren oder verhindern, erkannt und abgebaut werden. Aufgrund der Vielfalt von Einschränkungen und Barrieren können dabei allerdings Zielkonflikte zwischen den Anforderungen / Bedarfen der verschiedenen Betroffenengruppen entstehen, die nicht immer aufgelöst werden können.
Freiburg steht für alle Freiburger Einwohnerinnen und Einwohner, vertreten durch den Gemeinderat und den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg. Freiburg meint zudem alle in der Stadt ansässigen oder tätigen Institutionen, Einrichtungen und Organisationen.
Die Stadt Freiburg hat den Prozess zur Verwirklichung des "Leitbilds für ein inklusives Freiburg" eingeleitet. Die Umsetzung kann aber nur im Schulterschluss mit anderen Partnern, insbesondere Land und Bund gelingen.
Stand: 17. November 2015Dezernat III / Kultur, Integration, Soziales und Senioren / Stabsstelle Inklusion
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Den ersten Aktionsplan Inklusion gab es 2015/2016. Zwei Jahre zuvor hatte der Gemeinderat die Stadt beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Ausklappen
Seither ist Inklusion in der Stadtverwaltung ein dezernatsübergreifendes Thema, das unter der Federführung des Dezernates III bearbeitet wird. Eingebunden wurden Menschen mit Behinderungen, Ämter, Dienststellen, Eigenbetriebe, Gesellschaften und Wissenschaftler*innen. Heraus kam ein Aktionsplan mit 92 einzelnen Maßnahmen, auch in leichter Sprache. Welche Maßnahmen Jahr für Jahr umgesetzt werden, entscheidet der Gemeinderat.
Der nächste Aktionsplan 2023 ff. hat das Schwerpunktthema "Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung". Denn auch das Recht auf Arbeit und der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt sind in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Ziel des zukünftigen Aktionsplan ist die Förderung einer inklusiveren Arbeitswelt im gesamten Stadtgebiet. Auch die Stadt selbst soll als große Arbeitgeberin ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Den vierten und aktuellsten Aktionsplan 2021/22 verabschiedete der Gemeinderat im Juni 2021. Parallel wurde ein Leitfaden entwickelt für barrierefreie Kommunikation der Verwaltung mit Menschen mit Behinderung.
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Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2015/2016