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Leistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen

Wenn Sie im gewerblichen oder nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie in der Regel im Vorfeld an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang mit und den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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