Schulverweigerung - sich beraten lassen
Kinder und Jugendliche sind schulpflichtig, wenn sie in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.
Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass sie am Unterricht und den übrigen verbindlichen Veranstaltungen regelmäßig teilnehmen.
Ursachen für Schulverweigerung sind häufig komplexe Problemkonstellationen wie beispielsweise:
- Versagensangst
- Mobbing
- Trennung von wichtigen Bezugspersonen
- mangelnde Aufsicht
- fehlende Unterstützung
Formen und Merkmale:
- Geringe Schulmotivation
- zu spätes Erscheinen zum Unterricht
- niedrige Lernbereitschaft
- körperliche Beschwerden im Zusammenhang mit dem Thema Schule
- Schulkonflikte
- Schulwiderstand
- wiederholtes Fehlen
- Widerstand gegenüber den Erwartungen der Lehrkräfte
- umfassende Leistungsprobleme
- Vermeiden von Leistungssituationen
- Schulvermeidung, die sich von unregelmäßigem Schulbesuch über das Fehlen einzelner Stunden und Tage bis hin zu einer längeren Abwesenheit und der totalen Abkopplung erstrecken kann.
Eine besondere Form ist die passive Schulverweigerung. Kinder und Jugendliche sind zwar zeitweise im Unterricht anwesend, sie verfolgen das Unterrichtsgeschehen aber nicht oder nur rudimentär.
Ziel der Beratung ist es, die Ursachen zu finden und die Situation richtig einzuschätzen, um Hilfe und Unterstützung organisieren und geben zu können.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: