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Leistungen

Immissionsschutz - Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen

Als Betreiber einer vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommenen Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) waren Sie verpflichtet diese der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen.

Zuständige Stelle