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Leistungen

Ehenamen bestimmen

Als Ehepaar können Sie

  • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
  • einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein.

Bitte beachten Sie, dass zum 01.05.2025 das neue Namensrecht in Kraft tritt. Sie haben dann auch die Möglichkeit, Ihre beiden Namen zum Ehenamen zu bestimmen, also beide einen Doppelnamen zu führen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir beraten Sie gerne ausführlich.