Antrag auf Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrsrechtlicher Anordnung
Für die Aufgrabung gelten folgende Bedingungen:
Der Antrag muss durch die Baufirma (nicht Bauherr) bei der Baustellenkoordinierung per Mail eingereicht werden. Je nach Komplexität kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden. Die Genehmigung muss von der Baufirma vor den Arbeiten telefonisch oder per Mail abgerufen werden. Nach Abruf der Baufirma mit Nennung des exakten Bauzeitraums erfolgt der Versand der Genehmigung und der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Der Antrag muss spätestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Aufgrabung eingereicht werden.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn oder das geplante Bauende muss dies der Baustellenkoordinierung schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Nr. 16 + 17 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Freiburg (Staffelung nach 4 örtlichen Zonen)
sowie 6.2 Gebührenverzeichnis in Anlage 2 zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg
Anträge werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 18.05.2016 freigegeben.