Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Keine
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beantragen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmitteilung automatisch an die Hauptzollverwaltung weiter.
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständig Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 17.08.2021 freigegeben.