Fake News in den sozialen Netzwerken

Die Stadt wehrt sich gegen haltlose Anschuldigungen gegen städtische Kita

Entsetzen bei Stadtverwaltung und Eltern: Die Stadt stellt klar, dass gegen die Mitarbeitenden ihrer Kita keine Vorwürfe im Raum stehen und keine Strafanzeigen vorliegen. Die Behauptungen auf TikTok entbehren jeglicher Grundlage. (Foto: Stadt Freiburg)

Fake News in den sozialen Netzwerken: Die Stadt Freiburg wehrt sich gegen haltlose Anschuldigungen und Vorwürfe gegen Leitung und Mitarbeitende einer städtischen Kita. Die Stadt Freiburg erstattet Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung und öffentlichem Aufruf zu Straftaten.

In einem Social Media Beitrag auf TikTok behauptet eine Frau, in einer Kita in Baden-Württemberg würde eine Kitaleitung fremden Männern Kitakinder übergeben, die diese dann mitnähmen, anderen Menschen zum Missbrauch zuführten und anschließend wieder zurückbrächten.

Mordaufruf gegen Kita-Leitung: Stadt Freiburg erstattet Anzeige

Über einen Kommentar zum Post wird dann die Behauptung aufgestellt, es handle sich um eine bestimmte städtische Kita in Freiburg. Der Post verbreitete sich rasend schnell und im weiteren Verlauf wurde sogar zum Totschlag eines Mitarbeitenden der Kita aufgerufen. Die Stadt Freiburg hat aufgrund der Drohungen die Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Um es klarzustellen: Die Behauptungen in den Videos sind völlig aus der Luft gegriffen. Gegen Mitarbeitende der städtischen Kitas stehen keine Vorwürfe im Raum und es liegen keine Strafanzeigen vor. Auch zu Kitas in freier Trägerschaft liegen der Stadt und der Polizei keinerlei Hinweise über diese Behauptungen vor.

Sicherheitsdienst schützt Mitarbeitende und Kinder

Die Eltern der Kita-Kinder haben bereits gestern ein Schreiben der Stadt erhalten, das die böswilligen Vorwürfe zurückweist. Um die Kita-Leitung, die Kita-Mitarbeitenden und die Kinder zu schützen, wurde sofort ein Sicherheitsdienst beauftragt.

Die Stadt hat sofort die Polizei und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Parallel erstattete die Verwaltung unverzüglich eine Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung und öffentlichem Aufruf zu Straftaten.

Veröffentlicht am 09. August 2024