Behördenwegweiser
Werbung
(Werbeanlagen + Veranstaltungswerbung)
Beschreibung
Nach der Landesbauordnung ist für die Errichtung von Werbeanlagen (Anlagen der Außenwerbung), die als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen, ab einer werbewirksamen Ansichtsfläche von 1 m² eine Baugenehmigung erforderlich.
Nach dem Straßengesetz ist für das Anbringen von Plakaten zur Bewerbung von kulturellen, sportlichen, sozialen, religiösen oder politischen Veranstaltungen im Stadtgebiet Freiburg eine Erlaubnis erforderlich.
Für allgemeine Auskünfte und Beratung zu Werbeanlagen, Genehmigungsverfahren, Erteilung von Erlaubnissen für Plakattafeln („Kleinwerbenetz“) ist das Baurechtsamt zuständig.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
Zufahrt zum Parkplatz Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee