Reisepass abholen
Sie möchten Ihren neuen Reisepass beim Bürgerservice abholen, nachdem dieser in der Bundesdruckerei hergestellt worden ist.
Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin und bringen Ihren bisherigen Reisepass / Kinderreisepass / vorläufigen Reisepass zur Abholung mit!
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
- persönliche Abholung
Die Erteilung einer Bevollmächtigung zur Abholung gegenüber einer dritten Person ist ebenfalls möglich. (Vollmacht siehe Formulare und Onlinedienste)
Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Achtung: Abholung erst ab 18 Jahren!
Bei Personen unter 18 Jahren oder Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter oder rechtlichen Betreuer.
Verfahrensablauf
Der bisherige Reisepass / Kinderreisepass muss bei der Abholung eingezogen werden, falls dies nicht schon bei der Antragstellung erfolgt ist. Wenn Sie es wünschen, kann Ihnen der bisherige Reisepass entwertet überlassen werden.
Bitte weisen Sie bei der Abholung darauf hin, wenn noch gültige Sichtvermerke / Visaeinträge in Ihrem Pass eingetragen sind.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Abholung:
- bisheriger Reisepass / Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
- bisheriger Reisepass / Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- vollständig ausgefüllte Vollmacht
Kosten
keine
Hinweise
-
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium. Die Stadt Freiburg hat diesen am 03.09.2021 freigegeben.