Wohngeld

Wohngeldantrag

Wohngeld-Plus-Gesetz

Mehr Wohngeld für mehr Menschen, mehr Geld für Energie und Klima: Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz werden Haushalte mit niedrigeren Einkommen aufgrund der steigenden Energiekosten stärker unterstützt. Seit Januar 2023 sollen diese drei Komponenten die Mehrbelastung abfedern:

Icon Mehr Berechtigte

Von der neuen Wohngeldformel profitieren mehr Haushalte

Icon Heizkosten

Wohngeldhaushalte werden gezielt bei den Heizkosten entlastet

Icon Klima

Mehr klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum durch Klimakomponente

Durch diese Änderungen steigt die Zahl der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld, somit könnten auch Sie einen Wohngeldanspruch haben.

Sie möchten erstmalig Wohngeld beantragen?

Prüfen Sie vorab einen möglichen Wohngeldanspruch:

Wohngeldrechner

Beachten Sie hierzu bitte, dass es sich um eine erste Orientierung handelt und eine rechtsverbindliche Auskunft erst nach Überprüfung der vollständigen Antragsunterlagen durch die Wohngeldbehörde erteilt werden kann. Zu den Antragsunterlagen.

Tipps & Hinweise zum Rechner

Nähere Infos zu den im Rechner verwendeten Begriffen wie Gesamteinkommen und Mietenstufe etc.

Wer zählt als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied?

Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, dazu zählen ferner Ehepartner oder Lebenspartnerin, Eltern, Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder), Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerin und Schwager und Nichten und Neffen eines Haushaltsmitgliedes sowie Pflegekinder und Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnen und diese Wohnung der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.

Welche Haushaltsmitglieder sind vom Wohngeld ausgeschlossen?

Bei der Berechnung des Wohngeldes werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind beispielsweise Empfänger*innen von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (Seite 10).

Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

Um Wohngeld erhalten zu können, darf das monatliche Gesamteinkommen bestimmte Beträge nicht überschreiten, diese abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.  Das im Wohngeldrechner abgefragte Gesamteinkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Das Gesamteinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich verschiedener Pausch- und Freibeträge. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (Seite 12).

Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Welche Miete oder Belastung ist zuschussfähig?

Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die "Bruttokaltmiete". Diese ergibt sich aus der Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten wie zum Beispiel Kosten des Wasserverbrauchs. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für Warmwasser. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (Seite 22).

Welche Mietenstufe gilt in Freiburg?

In Freiburg gilt "Mietenstufe VI / 6"

Aktuell besteht im Sachgebiet Wohngeld und Wohnungssuche ein sehr hohes Antragsaufkommen. Dies führt zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir werden uns schnellstmöglich Ihrem Anliegen annehmen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bewohner*innen der eingemeindeten Ortsteile können ihre Wohngeldanträge auch bei ihrer Ortsverwaltung abgeben, die sie dann an das Amt für Soziales weiterleitet. Antragsvordrucke gibt es vor Ort oder online im Behördenwegweiser A-Z

Leistungsberechtigte erhalten das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Dies kann zunächst auch formlos erfolgen, die notwendigen Unterlagen können nachgereicht werden.

Das Video steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

Antrag stellen

Wenn Sie erstmalig Wohngeld beantragen möchten, können Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde stellen.

Hier können Sie Ihren Wohngeldantrag bei der Stadtverwaltung Freiburg online digital einreichen. Sollten Unterlagen fehlen, können diese ebenfalls online nachgereicht werden.

So funktioniert's

1

Erforder­liche Unterlagen digital bereithalten

2

Formular aus­füllen und Unter­lagen hoch­laden

3

Bearbei­tung durch die Wohngeldstelle

Weitere Informationen z.B. über den Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen sowie Hinweise zu alternativen Antragsmöglichkeiten erhalten Sie unter Service A-Z

Checkliste der erforderlichen Unterlagen zur Beantragung von Wohngeld

Bitte die Nachweise aller zutreffenden Einnahmearten beifügen:

Nachweise zur Miete

  • Mietvertrag mit Ergänzungsvereinbarungen und Mietzahlungsbelege (z. B. Kontoauszüge) oder
  • Mietvertrag mit Ergänzungsvereinbarungen und Vordruck „Angaben zur Miete“ durch Vermieter*in unterschrieben
  • Müllgebührenbescheid

Nachweise zu den Bruttogesamteinnahmen

Erwerbstätigkeit:

  • Verdienstbescheinigungen – einschl. Nachweise über Ausbildungsverhältnisse/- vergütungen oder vergleichbare Nachweise

Rente:

  • aktuelle Rentenbescheide (Altersruhegeld, Witwenrente, Betriebsrente, ausländische Rente etc.) oder letzte Rentenänderungsmitteilung

Immobilieneigentum:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Einkommensteuerbescheid - letzter Bescheid
    • (Alternativ) Vorauszahlungsbescheid
    • (Alternativ) Einkommensteuererklärung - letzte Erklärung

Leistungsbezug:

  • Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld / Leistungen der Sozialhilfe / Kriegsopferfürsorge / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - jeweils letzte vollständige Bescheide

Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit:

  • Gewinn und Verlusterklärung bzw. Bilanz (aufgeschlüsselt) aus Vorjahr und Prognose für das kommende Wirtschaftsjahr, wenn möglich auch als Gewinn und Verlusterklärung, Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz

Kindes- oder Ehegattenunterhalt / Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsanspruch:

  • Unterhaltsleistungen mit Angaben über deren Art und Höhe, sowie über die begünstigten Personen oder Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
  • Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, Begründung, warum kein Unterhalt geleistet werden kann
  • Bei Bezug von Ehegattenunterhalt: Nachweis, dass der Versteuerung zugestimmt wurde (Anlage U zur Einkommensteuererklärung)
  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) - jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Unterhaltshilfe – jeweils letzte vollständige Bescheide

Stipendien / BAföG / Leistungen bei Ausbildung / Studienkredit:

  • Fördermittel aus Stipendien – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa (MobiPro), Leistungen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - jeweils letzte Vollständige Bescheide
  • KfW-Studienkredite – aktuelle Bescheinigung

Weitere Leistungsansprüche:

  • Krankengeld / Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - jeweils letzte vollständige Bescheide
  • Übergangsgeld nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) / Verletztengeld nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – jeweils letzte vollständige Bescheide

Zinsen / Dividenden:

  • Zinsen / Dividenden aus dem Vorjahr

Veranlagung zur Einkommenssteuer:

z.B. bei erhöhten Werbungs- und Kinderbetreuungskosten:

  • Einkommensteuerbescheid - letzter Bescheid
  • Vorauszahlungsbescheid
  • Einkommensteuererklärung - letzte Erklärung
  • Kinderbetreuungskosten - Vertrag, Rechnungen und Zahlungsnachweise

Schwerbehinderung / Pflegegrad:

  • Nachweis über eine Schwerbehinderung
  • Nachweis über einen Pflegegrad
  • Nachweis über eine Schwerbehinderung mit Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
  • die Eigenschaft als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes

Kind(er):

  • Kindergeld / Kinderzuschlag oder vergleichbare Leistungen – jeweils letzte vollständige Bescheide oder z. B. Kontoauszug
  • die Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der Leistungen und der empfangsberechtigten Person
  • Notarielle Unterhaltsvereinbarungen, Unterhaltstitel, Unterhaltsbescheid
  • Nachweise über den Betreuungsumfang bei Betreuung von eigenen Kindern, wenn diese auch vom getrenntlebenden Ehegatten betreut werden

Private / freiwillige Krankenversicherung / Lebensversicherung:

  • Beitragszahlung zu einer privaten / freiwilligen Krankenversicherung (einschließlich Vertrag) Beitragszahlung zu einer privaten Lebensversicherung für Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind (einschließlich Vertrag)

Ehrenamtliche Tätigkeit:

  • Einnahmen aus ehrenamtlicher/n Tätigkeit/en

Weitere Nachweise:

  • Nachweis der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung
  • Nachweis der vertraglichen Bevollmächtigung, wenn der Antrag durch eine andere Person gestellt wurde
  • Nachweis über die Verpflichtungserklärung und Leistungen einer nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichteten Person
  • Bankverbindung IBAN/BIC

Immobilieneigentümer*innen (Unterlagen für die Beantragung eines Lastenzuschusses)

  • Fremdmittelbescheinigung / Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen
  • Kontoauszug aktuell über Zins / Tilgung
  • Grundsteuerbescheid
  • Bescheid über Eigenheimzulage
  • Verwaltergebühr / Verwaltungskosten
  • Erbbauzinsen
  • Zinszuschuss
  • Wohnfläche / Grundrissplan
  • Abtretungserklärung Bausparkasse / Lebensversicherung
  • Kaufvertrag

Weitere Informationen zur Wohngeldnovelle

Weitere Informationen zur Wohngeldnovelle stehen hier für Sie bereit:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Thema Wohngeld
www.bmwsb.bund.de/wohngeld

Flyer "Wohngeld-Plus - Sorgenfreier wohnen"

Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz:

Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am 08.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft:
www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus-gesetz
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus-gesetz.html

Weitere Leistungen

  • Wohngeldempfänger*innen haben Anspruch auf das Sozialticket der Stadt Freiburg. Damit erhalten sie Vergünstigungen für Tickets des öffentlichen Personen-Nahverkehrs wie die Regiokarte oder die 2x4-Fahrten-Karte der VAG Freiburg. Mehr: www.freiburg.de/sozialticket
  • Wohngeldempfänger*innen mit Kind(ern) können Leistungen für "Bildung und Teilhabe" für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen. Die Gutscheine können unter anderem für Schulausflüge, Mittagessen in Schule und Kita, Schülerbeförderung, Schulbedarf, Nachhilfe, sowie für Musik-, Sport- und Spielangebote in verschiedenen Vereinen und Gruppen eingelöst werden. Mehr: www.freiburg.de/bildung-teilhabe
  • Wohngeldempfänger*innen mit Kind(ern) können beim Freiburger Bündnis für Familie eine FamilienCard beantragen. Die Karte bietet Vergünstigungen und freie Eintritte bei zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Mehr:  www.freiburger-buendnis-fuer-familie.de/familiencard

Foto: shih-wei /istockphoto.com