Wer zählt als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied?
Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, dazu zählen ferner Ehepartner oder Lebenspartnerin, Eltern, Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder), Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerin und Schwager und Nichten und Neffen eines Haushaltsmitgliedes sowie Pflegekinder und Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnen und diese Wohnung der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.
Welche Haushaltsmitglieder sind vom Wohngeld ausgeschlossen?
Bei der Berechnung des Wohngeldes werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind beispielsweise Empfänger*innen von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (Seite 10).
Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?
Um Wohngeld erhalten zu können, darf das monatliche Gesamteinkommen bestimmte Beträge nicht überschreiten, diese abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das im Wohngeldrechner abgefragte Gesamteinkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Das Gesamteinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich verschiedener Pausch- und Freibeträge. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (Seite 12).
Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.
Welche Miete oder Belastung ist zuschussfähig?
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die "Bruttokaltmiete". Diese ergibt sich aus der Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten wie zum Beispiel Kosten des Wasserverbrauchs. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für Warmwasser. Nähere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (Seite 22).
Welche Mietenstufe gilt in Freiburg?
In Freiburg gilt "Mietenstufe VI / 6"