278 Dienstleistungen online beantragen
Freiburg ist Spitzenreiter bei Online-Diensten
Die Stadt Freiburg ist landesweite Spitzenreiterin beim Angebot digitaler Dienstleistungen. Das Dashboard des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg zeigt, dass bereits 278 Dienste online abrufbar sind – mehr als überall sonst im Land. Freiburger_innen können also hunderte Verwaltungsdienstleistungen bequem über den Computer oder das Smartphone erledigen, statt wie früher aufs Amt zu gehen.
Digitales Angebot wird weiter ausgebaut
Seit Ende 2023 können zum Beispiel Fahrzeuge komplett online angemeldet werden. Fahrzeugbrief und Plaketten werden dann per Post zugeschickt. Anderes aktuelles Beispiel, das viele Menschen betrifft, ist die Online-Wohnungsanmeldung. Dieser neue Dienst soll im Laufe des Jahres eingeführt werden.
Wir gehen in Freiburg den Weg der bürgerfreundlichen Digitalisierung seit Jahren mutig und kreativ voran. Unsere Anstrengungen und unser Erfolg lassen sich jetzt an den jüngsten Zahlen und Ergebnissen ablesen. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Deutschland hinkt bei dem Thema noch deutlich hinterher. Auch wir als Stadt wollen und müssen hier weiter Gas geben, um uns noch besser für die Zukunft aufzustellen – und das werden wir auch tun. Wir wollen noch digitaler und effizienter werden und wollen es den Menschen der Stadt einfacher machen, ihre Amtsgeschäfte zu erledigen. Denn Digitalisierung von Verwaltung ist nichts Abstraktes. Dabei geht es immer darum, einen echten Mehrwert für die Freiburgerinnen und Freiburger zu schaffen.
Oberbürgermeister Martin Horn
Weitere Beispiele für Online-Dienste, die bereits angeboten und häufig nachgefragt werden, sind etwa das Beantragen von Führungszeugnissen oder einer Meldebescheinigung, der Antrag für einen Bewohnerparkausweis sowie der Erstantrag für einen Führerschein.
Eine Übersicht aller Service Angebote der Stadtverwaltung, egal ob online oder vor Ort, gibt es unter www.freiburg.de/service.
Komfort für die Menschen – Flexibilität für die Verwaltung
Neben dem hohen Nutzen für die Bürger_innen sind auch der zunehmend spürbare Fachkräftemangel sowie die hohe Anzahl an Teilzeitbeschäftigten ein Grund, weiter auf Online-Dienstleistungen zu setzen. Denn es wird schwieriger, die Öffnungszeiten des Bürgerservicezentrums mit qualifiziertem Fachpersonal abzudecken. Anträge, die online gestellt werden, können hingegen flexibler und unabhängig von den Öffnungszeiten bearbeitet werden. Deshalb hofft die Stadt, dass sich künftig noch mehr Menschen für Online-Dienste entscheiden.
Online-Dienstleistungen ermöglichen es uns, zeit- und ortsunabhängig für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein, deswegen freuen wir uns, diese Angebote kontinuierlich auszubauen.
Bürgermeister Stefan Breiter
Hintergrund
Die digitale Weiterentwicklung hat in Freiburg seit Jahren einen sehr hohen politischen Stellenwert. Die Stadt hat 2019 eine Digitalstrategie beschlossen, die explizit zum Ziel hat, den Bürger_innen digitale Leistungen anzubieten – und das in hoher Qualität und ausgerichtet an ihren Bedürfnissen.
Dazu zählen neben den genannten Onlinezugangsgesetz-Dienstleistungen auch Angebote wie der Mängelmelder oder die Beteiligung an dem bundesweiten Modellprojekt Smart-City mit dem DATEN:RAUM:FREIBURG und der KI-Allianz BW.
Onlinezugangsgesetz (OZG) und Online-Authentifizierung
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) gibt Behörden vor, ihre Dienstleistungen online anzubieten. Insgesamt sollen laut OZG 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung effizienter, schneller und benutzerfreundlicher zu machen. Lange Wartezeiten und umständliche Papierarbeit soll reduziert werden. Es ist Teil des größeren Vorhabens, die öffentliche Verwaltung digital zu transformieren und somit den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu vereinfachen und zu verbessern.
Alle Bundesländer arbeiten hier zusammen und übernehmen jeweils die Zuständigkeit für bestimmte Online-Dienstleistungen. Diese können dann von allen Städten und Gemeinden genutzt werden. Auch Kommunen arbeiten nach dem Prinzip „eine für alle“ – neu entwickelte digitale Prozesse können von anderen Städten und Gemeinden übernommen werden.
Eine Hürde stellt vielfach noch die Online-Authentifizierung dar. Für viele Dienstleistungen ist es rechtlich verpflichtend, sich eindeutig zu identifizieren. Dies funktioniert über die Online-Funktion des Personalausweises. Teilweise ist zusätzlich eine Bund-ID, das heißt ein Nutzerkonto auf der zentralen Plattform des Bundes notwendig. Hier können sich Bürger_innen für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen authentifizieren. Diese Funktion wird jedoch noch nicht ausreichend genutzt.
Informationen, inklusive Erklärvideos, wie die online-Ausweis-App aktiviert wird und wie ein Nutzungs-Konto beim Bund angelegt wird gibt es unter www.ausweisapp.bund.de/home.