Alle Infos auf einen Blick

Endspurt vor der Kombi-Wahl

Wahllokal mit mehreren Wahlkabinen, eine davon besetzt
Bei der Stimmabgabe am Sonntag gibt es einiges zu beachten. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Am Wahlsonntag, 9. Juni, fällt die Entscheidung über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments sowie der Gemeinde- und Ortschaftsräte in Baden-Württemberg. Während die Ergebnisse der EU-Wahl bereits am Sonntagabend feststehen, beginnt die Auszählung der kommunalen Stimmzettel am Montagmorgen und wird voraussichtlich bis Dienstagmittag dauern.
 

Wahlbenachrichtigung und Stimmzettel

Alle wahlberechtigten Freiburgerinnen und Freiburger haben ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Darauf steht, für welche Wahl man zugelassen ist und wo sich das Wahllokal befindet. Diese Benachrichtigung sollte man mit einem Personalausweis oder einem Pass ins Wahllokal mitnehmen. Wer die Benachrichtigung nicht mehr findet, kann trotzdem wählen, sofern man ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Erforderlich ist auch dabei zwingend, dass man seine Identität mit einem Ausweis nachweisen kann.

Per Post zugeschickt wurde mit der Wahlbenachrichtigung auch der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl. Weil hier insgesamt 48 Stimmen vergeben werden können, ist es ratsam, die Stimmzettel ausgefüllt ins Wahllokal mitzubringen. Denn wer sich verrechnet und mehr als 48 Stimmen vergibt, macht seine Wahl ungültig. Im Wahllokal kann man aber auch einen neuen Stimmzettel bekommen.

In den acht Ortschaften Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Waltershofen wurden auch die Stimmzettel der Ortschaftsratswahlen mitgeschickt. Die Zahl der zu vergebenden Stimmen (12 oder 14) steht auf den Stimmzetteln. Auch diese Stimmzettel sollte man ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen.

Anders als für die Kommunalwahl erhält man die Stimmzettel für die Europawahl erst im Wahllokal. Weil hier jede und jeder nur eine Stimme hat, ist das Verfahren einfach und ohne großes Fehlerrisiko. Allerdings stellen sich hier 34 Parteien zur Wahl. Mehr dazu auf www.freiburg.de/wahlen2024.

Wahlgeheimnis beachten

Das Wahlgeheimnis schützt nicht nur den Wähler oder die Wählerin, sondern auch alle anderen Beteiligten vor Einflussnahme. Deshalb muss im Wahllokal die Wahlkabine benutzt werden. Diese Kabine darf nur allein betreten werden. Dies gilt auch für Familien. Filmen oder Fotografieren der Stimmabgabe ist im Wahllokal nicht erlaubt.

Die Stimmzettel der Kommunal- und Ortschaftsratswahlen sind in einen Umschlag zu stecken, den man dann in die Wahlurne wirft. Diese Umschläge erhält man vor Ort. Der EU-Stimmzettel ist so zu falten, dass die Stimmenvergabe nicht erkennbar ist.

Kurzfristige Erkrankung

Anträge für die Briefwahl können eigentlich nur bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr beim Wahlamt gestellt werden. Wer aber plötzlich erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Wahllokal

Sein Wahllokal kann man unter www.freiburg.de/wahllokalfinder nachschlagen. Alle 138 Wahlräume sind rollstuhlgeeignet zugänglich.

Wahlergebnisse

Am Sonntagabend zählen knapp 1750 Wahlhelferinnen und -helfer die Stimmen der Europawahl aus. Die Ergebnisse für Freiburg werden gegen 21 Uhr erwartet. Die Stimmzettel der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden ab Montagmorgen ausgezählt, die vorläufigen Ergebnisse stehen voraussichtlich am Dienstagmittag fest. Alle Ergebnisse und Zwischenstände können online auf www.freiburg.de/wahlergebnis live mitverfolgt werden.
 

Weitere Informationen: Wahlamt im Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement, Berliner Allee 1, Tel. 201-5757, wahlamt@stadt.freiburg.de. Allgemeine Infos gibt es auf www.freiburg.de/wahlen2024 und auf www.kommunalwahl-bw.de.
 

Veröffentlicht am 06. Juni 2024