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Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)

Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Person? Sie benötigen bestimmte Daten, die in einer einfachen Meldeauskunft nicht enthalten sind? In diesen Fällen können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners und
  • Sterbetag und -ort

Hinweis: Möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind? Die Gemeinde erteilt Ihnen auf persönlichen Antrag (vor Ort) Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Selbstauskunft).

Sie können natürlich auch eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Für die Suche nach bestimmten Personengruppen können Sie eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) erhalten.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Hinweis: Eine Auskunft kann nur über Personen die in Freiburg wohnen oder gewohnt haben erteilt werden. Auch wenn eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann, ist die Gebühr fällig.

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Ein berechtigtes Interesse ist jedes öffentliche oder private, ideelle oder wirtschaftliche Interesse, das von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt wird. Bei der Entscheidung muss das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person berücksichtigt werden.

Verfahrensablauf

Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dazu wenden Sie sich an die Gemeinde oder die Stadt, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.

Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag wie folgt stellen:

  • persönlich: Die Behörde erteilt Ihnen vor Ort die Auskunft
  • schriftlich: Die Behörde teilt Ihnen die Daten per Post mit
  • online: Siehe "Onlineantrag und Formulare". Sie erhalten die Auskunftsdaten per Post.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird der gesuchten Person mitgeteilt. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht der Meldebehörde ist nur aufgrund eines rechtlichen Interesses möglich, z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis des berechtigten Interesses

Kosten

  • für Selbstauskünfte: keine (in den meisten Fällen)
  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: 17,00 € (auch für Negativauskünfte)

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 09.11.2023 freigegeben.

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