umgesetzt
Projekt umgesetzt

Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-S 3)

Optimierung und Umsetzung der Baulandpolitischen Grundsätze und des Freiburger Effizienzhausstandards

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept:

Die Einhaltung der Standards wird kontrolliert, eine geeignete Methodik dafür wird erarbeitet und umgesetzt. Es wird geprüft, ob in die aktuell geltenden Baulandpolitischen Grundsätze eine Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen aufgenommen werden kann (vgl. Maßnahme EE 4).
Von den Gutachtern wird grundsätzlich empfohlen, den Freiburger Effizienzhausstandard auf den KfW-Standard Effizienzhaus 40 (KfW 40) zu erhöhen.
Wo möglich sollen in den städtebaulichen Verträgen kompakte Wohnungen, flexible Grundrisse, die eine spätere Teilung ermöglichen, sowie Gemeinschaftsräume vorgesehen werden.


Stand: Oktober 2021

Aktueller Stand:

Hierzu wurde im Januar 2020 eine Untersuchung beauftragt, die den energetischen Standard eines neu gebauten Wohngebäudes im Freiburger Effizienzhaus-Standard 55 (EH 55) mit KfW-Standard Effizienzhaus 40 (KfW 40) vergleicht. Quintessenz ist, dass (zur Vermeidung der Wohnflächenverringerung durch höhere Wärmedämmung bei KfW 40-Standard) der Freiburger EH 55-Standard in Gebieten hoher Baudichte weiterhin zielführend ist. In Kombination mit einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien ist dieses Vorgehen ein geeigneter Weg zum klimaneutralen Wohnen und findet deshalb auch Anwendung im neuen Stadtteil Dietenbach. (siehe Drucksache G-21/014)


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 128