Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-V 6)
Einheitliche Bewertung von Klimaschutzprojekten
Federführendes Amt:
UmweltschutzamtSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Die Bewertung von Klimaschutzprojekten bis hin zur Wirtschaftlichkeit erfolgt derzeit nicht einheitlich. Dies erschwert eine fachliche Bewertung, den Vergleich verschiedener Projekte und die Kommunikation nach außen. Eine einheitliche Methodik, Berechnungsvorschrift und Bewertung sollte erarbeitet werden, die von allen Beteiligten angewendet wird. Neue Konzepte wie das angedachte "Quartierskonzept Jubiläum" würden davon profitieren. Die notwendige Kommunikation in den Projekten und nach außen würde deutlich vereinfacht.
Es sollten Vorgaben entwickelt, zu erbringende Nachweise definiert werden. Das Berechnungstool BHKW sollte weiterentwickelt werden. Kennziffern und Indikatoren sollten vereinheitlicht werden (z. B. Primärenergiefaktoren, Kennziffern für die Wirtschaftlichkeitsberechnung).
Stand: August 2021
Aktueller Stand:
Im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzfonds wird derzeit, in Anlehnung an die Bewertungsmethodik zum Klimaschutzkonzept, eine Maßnahmenberwertung etabliert. Zur Bewertung wurden bereits die Formulare zur Einreichung von Projektvorschlägen angepasst und eine erste Bewertungshilfe zur Berechnung der CO2 Emissionen beigefügt. Auf Grundlage der Projektvorschläge für 2021/22 wird die Methodik nochmals überarbeitet und soll im Klimaschutzfonds 2023/2024 eingesetzt werden.
Noch offen:
- Überarbeitung des vorhandenen Kriterienraster
- Überarbeitung/ Weiterentwicklung Bewertungshilfen
Zeitplan/Termine:
Anpassung des Kriterienraster bis Q1 2022
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 126