Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-V 3)
Denkmalschutz vs. Sanieren
Federführendes Amt:
UmweltschutzamtSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Die energetische Sanierung vieler Nachkriegsgebäude wird massiv erschwert, verteuert oder gar unmöglich gemacht, da diese in jüngster Zeit vermehrt unter Denkmalschutz gestellt werden. Bei vielen der in der jüngsten Vergangenheit unter Schutz gestellten Gebäuden handelt es sich um Gebäude aus den 1950-er bis 1980-er Jahren, die einen besonders schlechten energetischen und oft auch baulichen Zustand aufweisen.
Es soll ein Dialogformat geschaffen werden, in welchem mit den entsprechenden Fachleuten der Widerspruch zwischen Denkmal- und Klimaschutz diskutiert wird und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
Stand: August 2021
Aktueller Stand:
Vorbereitende Gespräche zwischen Bau- und Umweltverwaltung haben stattgefunden.
Noch offen:
konkrete Projektbeschreibung
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 124