Informationen zur Förderung von Netzanschlusserweiterungen

(Förderrichtlinien)

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Antragsberechtigte Jeder Netzanschlussnehmer im Stadtgebiet der Stadt Freiburg im Breisgau, der eine PV Anlage größer als 30kWp auf seinem Dach/Grundstück errichten und den Strom ins Netz einspeisen möchte.
Förderbedingungen - Netzanschluss auf Gemarkung Freiburg (inkl. Außenbereich)
- Gesamtleistung der PV-Anlage > 30 kWp (Repowering möglich)
- Die Errichtung/Erweiterung der PV-Anlage darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (kein Neubau und keine grundlegende Dachsanierung)
- Die Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen
Förderumfang in folgender Reihenfolge
(Beispielrechnung siehe unten)
1.) 1.000 Euro pro kWp zusätzlicher Leistung
(= 1.000 Euro x (Leistung der PV-Anlage – 30 kWp), aber
2.) max. 75 % der Netzanschlusskosten
(wenn < als Alternative 1), aber
3.) pro Anschlusspunkt max. 50.000 Euro
(wenn < als Alternative 1 und 2)
Förderfähige Kosten - Netzanschlusskosten
- Ggf. Kundentrafostation (pauschaler Ansatz in Höhe von 50.000 Euro)
Mittelherkunft und Fördermittelgeber Zukunftsfonds Klimaschutz der Stadt Freiburg
Mittelverwaltung badenova AG & Co. KG
Baufirma badenovaNETZE GmbH und Fremdfirmen
Zahlungen durch Antragsteller Eigenanteil Netzanschluss (min. 25 %)
Vergabeverfahren First-come-first-serve-Prinzip
= wer zuerst Antrag stellt, erhält zuerst Förderung. Allerdings mit zeitlicher Befristung von 6 Monaten, im Rahmen dieser der Bau durchgeführt werden muss. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, gibt es keine Förderung mehr.
Förderablauf 1.) Kunde sendet Anmeldung einer Erzeugungsanlage via Netzportal der badenovaNETZE
2.) Netzverträglichkeitsprüfung durch badenovaNETZE
3.) Kunde erhält im Falle einer notwendigen Netzanschlusserweiterung Schätzkosten via Email
4.) Kunde stellt Antrag auf Förderung zur Netzanschlusserweiterung an die badenova: Netzanschlussfoerderung@badenova.de
5.) badenova bewilligt im Namen der Stadt den Antrag
6.) Bau und Abrechnung der Netzanschlusserweiterung innerhalb von 6 Monaten
8.) Einspeiser meldet sich mit Zahlungsbeleg und Bewilligungsschreiben bei badenova
9.) badenova zahlt Zuschuss an Einspeiser aus
Projektdauer 2 Jahre (2023 und 2024)
Bewerbungsfrist Fortlaufend ab Start (ca. Juli/August 2023)
Bewerbungsunterlagen Antragsformular, Einspeiseanfrage, Netzverträglichkeitsprüfung, Angebot Netzanschluss badenovaNETZE GmbH
Bewerbung einreichen Per E-Mail an: netzanschlussfoerderung@badenova.de
Projektleitung
badenova AG & Co. KG
Richard Tuth
Leiter des Innovationsfonds für Klima- und Wasserschutz
Mail: richard.tuth@badenova.de
Tel.: +49 761 279-2984
Ansprechpartner Stadt Freiburg Giska Breyer
Umweltschutzamt
Geschäftsstelle Zukunftsfonds
Mail: franziska.breyer@stadt.freiburg.de
Tel.: +49 761 201-6105
Weitere Informationen www.freiburg.de/pvgrossanlagen

Beispielrechnung 1 zum Förderumfang

Zu installierende Leistung: 70 kWp
Netzanschlusskosten: 20.000 Euro
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: 70 kWp – 30 kWp = 40 kWp
Fördersumme nach Einspeiseleistung: 40 kWp * 1.000 Euro = 40.000 Euro
Maximale Förderquote von 75 %: 20.000 Euro * 75 % = 15.000 Euro
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: nicht erreicht
Ausgezahlter Förderbetrag: 15.000 Euro

Beispielrechnung 2 zum Förderumfang

Zu installierende Leistung: 70 kWp
Netzanschlusskosten: 60.000 Euro
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: 70 kWp – 30 kWp = 40 kWp
Fördersumme nach Einspeiseleistung: 40 kWp * 1.000 Euro = 40.000 Euro
Maximale Förderquote von 75 %: 60.000 Euro * 75 % = 45.000 Euro
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: nicht erreicht
Ausgezahlter Förderbetrag: 40.000 Euro

Beispielrechnung 3 zum Förderumfang

Zu installierende Leistung: 80 kWp
Netzanschlusskosten: 70.000 Euro
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: 80 kWp – 30 kWp = 50 kWp
Fördersumme nach Einspeiseleistung: 50 kWp * 1.000 Euro = 50.000 Euro
Maximale Förderquote von 75 %: 70.000 Euro * 75 % = 52.500 Euro
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: erreicht
Ausgezahlter Förderbetrag: 50.000 Euro