Informationen zur Förderung von Netzanschlusserweiterungen
(Förderrichtlinien)
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Antragsberechtigte | Jeder Netzanschlussnehmer im Stadtgebiet der Stadt Freiburg im Breisgau, der eine PV Anlage größer als 30kWp auf seinem Dach/Grundstück errichten und den Strom ins Netz einspeisen möchte. |
Förderbedingungen | - Netzanschluss auf Gemarkung Freiburg (inkl. Außenbereich) - Gesamtleistung der PV-Anlage > 30 kWp (Repowering möglich) - Die Errichtung/Erweiterung der PV-Anlage darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (kein Neubau und keine grundlegende Dachsanierung) - Die Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen |
Förderumfang in folgender Reihenfolge (Beispielrechnung siehe unten) |
1.) 1.000 Euro pro kWp zusätzlicher Leistung (= 1.000 Euro x (Leistung der PV-Anlage – 30 kWp), aber 2.) max. 75 % der Netzanschlusskosten (wenn < als Alternative 1), aber 3.) pro Anschlusspunkt max. 50.000 Euro (wenn < als Alternative 1 und 2) |
Förderfähige Kosten | - Netzanschlusskosten - Ggf. Kundentrafostation (pauschaler Ansatz in Höhe von 50.000 Euro) |
Mittelherkunft und Fördermittelgeber | Zukunftsfonds Klimaschutz der Stadt Freiburg |
Mittelverwaltung | badenova AG & Co. KG |
Baufirma | badenovaNETZE GmbH und Fremdfirmen |
Zahlungen durch Antragsteller | Eigenanteil Netzanschluss (min. 25 %) |
Vergabeverfahren | First-come-first-serve-Prinzip = wer zuerst Antrag stellt, erhält zuerst Förderung. Allerdings mit zeitlicher Befristung von 6 Monaten, im Rahmen dieser der Bau durchgeführt werden muss. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, gibt es keine Förderung mehr. |
Förderablauf | 1.) Kunde sendet Anmeldung einer Erzeugungsanlage via Netzportal der badenovaNETZE 2.) Netzverträglichkeitsprüfung durch badenovaNETZE 3.) Kunde erhält im Falle einer notwendigen Netzanschlusserweiterung Schätzkosten via Email 4.) Kunde stellt Antrag auf Förderung zur Netzanschlusserweiterung an die badenova: Netzanschlussfoerderung@badenova.de 5.) badenova bewilligt im Namen der Stadt den Antrag 6.) Bau und Abrechnung der Netzanschlusserweiterung innerhalb von 6 Monaten 8.) Einspeiser meldet sich mit Zahlungsbeleg und Bewilligungsschreiben bei badenova 9.) badenova zahlt Zuschuss an Einspeiser aus |
Projektdauer | 2 Jahre (2023 und 2024) |
Bewerbungsfrist | Fortlaufend ab Start (ca. Juli/August 2023) |
Bewerbungsunterlagen | Antragsformular, Einspeiseanfrage, Netzverträglichkeitsprüfung, Angebot Netzanschluss badenovaNETZE GmbH |
Bewerbung einreichen | Per E-Mail an: netzanschlussfoerderung@badenova.de |
Projektleitung badenova AG & Co. KG |
Richard Tuth Leiter des Innovationsfonds für Klima- und Wasserschutz Mail: richard.tuth@badenova.de Tel.: +49 761 279-2984 |
Ansprechpartner Stadt Freiburg | Giska Breyer Umweltschutzamt Geschäftsstelle Zukunftsfonds Mail: franziska.breyer@stadt.freiburg.de Tel.: +49 761 201-6105 |
Weitere Informationen | www.freiburg.de/pvgrossanlagen |
Beispielrechnung 1 zum Förderumfang
Zu installierende Leistung: | 70 kWp |
Netzanschlusskosten: | 20.000 Euro |
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: | 70 kWp – 30 kWp = 40 kWp |
Fördersumme nach Einspeiseleistung: | 40 kWp * 1.000 Euro = 40.000 Euro |
Maximale Förderquote von 75 %: | 20.000 Euro * 75 % = 15.000 Euro |
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: | nicht erreicht |
Ausgezahlter Förderbetrag: | 15.000 Euro |
Beispielrechnung 2 zum Förderumfang
Zu installierende Leistung: | 70 kWp |
Netzanschlusskosten: | 60.000 Euro |
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: | 70 kWp – 30 kWp = 40 kWp |
Fördersumme nach Einspeiseleistung: | 40 kWp * 1.000 Euro = 40.000 Euro |
Maximale Förderquote von 75 %: | 60.000 Euro * 75 % = 45.000 Euro |
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: | nicht erreicht |
Ausgezahlter Förderbetrag: | 40.000 Euro |
Beispielrechnung 3 zum Förderumfang
Zu installierende Leistung: | 80 kWp |
Netzanschlusskosten: | 70.000 Euro |
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: | 80 kWp – 30 kWp = 50 kWp |
Fördersumme nach Einspeiseleistung: | 50 kWp * 1.000 Euro = 50.000 Euro |
Maximale Förderquote von 75 %: | 70.000 Euro * 75 % = 52.500 Euro |
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: | erreicht |
Ausgezahlter Förderbetrag: | 50.000 Euro |