Behördenwegweiser
Sondernutzungen
Beschreibung
Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Für die Nutzung von öffentlichem Straßengelände über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele für Sondernutzung:
- Aufstellen von Informationsständen
- Aufstellen von Warenauslagen, Werbeträger und Freisitzflächen
- Straßenmusik und Straßenkunst
- Durchführen von Straßensammlungen
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für Gaststätten
Zuständigkeit
Informationsstände, Werbeträger:
0761/201 – 4873
polizei@stadt.freiburg.de
Warenauslagen, Straßenmusik und Straßenkunst, Straßensammlungen:
0761/201 – 4875,
0761/201 – 4876,
0761/201 – 4970
polizei@stadt.freiburg.de
Bei Freisitzflächen:
0761/201 – 4861,
0761/201 – 4862,
0761/201 – 4863,
0761/201 – 4864,
0761/201 – 4866
gewerbe@stadt.freiburg.de
Übergeordnete Dienststellen
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee