Behördenwegweiser
Sachgebiet 4 Leistungsgewährung
Beschreibung
Als Migrant_in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Das können Sach- oder Geldleistungen sein.
Hierfür müssen Sie bei der zuständigen Stelle, dem Amt für Migration und Integration, einen Antrag stellen. Diese prüft Ihren Bedarf.
Wenn Sie einen Anspruch darauf haben, erhalten Sie Sach- oder Geldleistungen.
- Grundleistungen: zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen in besonderen Fällen
- Ausstellung von Behandlungsscheinen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Sozialticket
- Sonstige Leistungen
Für alle Angeliegen der Leistungsgewährung ist ein Termin erforderlich.
Terminvereinbarung und weitere Infos unter:
ami_leistungsgewaehrung@stadt.freiburg.de
Übergeordnete Dienststellen
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 1 und 3 Haltestelle "Runzmattenweg"
Linie 3 sowie 10, 36 und 22 Haltestelle "Bissierstraße"