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Zweitschrift einer Gewerbean-, -um- und -abmeldung

Wenn Ihnen Ihre Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung abhanden gekommen ist, so können Sie eine Zweitschrift (Kopie) beantragen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Ihr Gewerbe befindet bzw. befand sich in Freiburg.

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle stellen.
Die Gewerbebehörde der Stadt Freiburg ist zuständig, wenn sich Ihr Gewerbe in Freiburg befindet bzw. befand.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Freiburg.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung spätestens innerhalb 3 Tagen nach Zugang des Antrags.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 14.04.2021 freigegeben.