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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

 

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn

  • die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
  • die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
  • ausreichender Versicherungsschutz besteht,
  • andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.

Verfahrensablauf

  1. Antragstellung mit Formantrag
  2. Anhörung zu beteiligender Fachämter und Einrichtungen
  3. Erteilung oder Ablehnung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis
    (ggf. mit Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen)

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten.

Fristen

  • Spätestens 2 – 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • Bei Erstantrag mind. 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • Bei Großveranstaltung (z.B. Marathon...) spätestens 6 Monate vor Beginn
  • Gültig für den beantragten Zeitraum der Veranstaltung

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr), Gebührenrahmen nach Ziffer 263 des Gebührenverzeichnisses 10,20 bis 767,- €,
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,- bis 2301,-€.

Bearbeitungsdauer

je nach Art und Größe der Veranstaltung bis zu zwei Monaten

Hinweise

Tipp:

 

Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das Normalmaß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.01.2023 freigegeben.