Leistungen
Prostitution - Anmeldegespräch und Anmeldebescheinigung beantragen
Seit Juli 2017 gibt es in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Damit werden in Deutschland klare Regeln für die Prostitution geschaffen und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution verbessert
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Wenn Sie als Prostituierte oder als Prostituierter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung und den Nachweis über die gesundheitliche Beratung. Beide Dokumente müssen bei Aufnahme der Prostitution vorliegen und sind bei der Ausübung mitführen.
Verfahrensablauf
Zuerst müssen Sie eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch. Dies stellt sicher, dass alle Prostituierten Zugang zu den wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten. Zwischen 18 und 21 Jahren muss die Beratung halbjährlich wiederholt werden, ab 21 Jahren einmal jährlich.
In Freiburg findet die gesundheitliche Beratung im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald statt:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Gesundheitsschutz
Sautierstr. 28
79104 Freiburg
1 OG, Raum Nr. 108
Tel.: +49 761 2187 3244
Mobilnummer: +49 152 56531789 (auch per SMS und WhatsApp erreichbar)
E-Mail: p.beratung@lkbh.de
Über die gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche Sie der Anmeldebehörde beim Anmeldegespräch oder Verlängerungsgespräch vorlegen müssen.
Zuständig für die Anmeldebescheinigungen in Freiburg ist das Amt für öffentliche Ordnung:
Stadtverwaltung Freiburg im Breisgau
Amt für öffentliche Ordnung
Rathaus im Stühlinger, Gebäude A
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel.: +49 761 201 4866 oder 201 4879
E-Mail: p_gewerbe@stadt.freiburg.de
Die Anmeldebescheinigung ist für Prostituierte von 18 bis 21 Jahren für ein Jahr, ab 21 Jahren für zwei Jahre gültig. Wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeit die Tätigkeit fortsetzen möchten, müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Der Ablauf entspricht dem Verfahren der Anmeldung und Sie erhalten eine neue Bescheinigung.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Zwei biometrische Passfotos / Lichtbilder
- Personalausweis oder Reisepass oder Passersatz und ggf. Aufenthaltstitel der zur Erwerbstätigkeit berechtigt
- Nachweis der gesundheitlichen Beratung(en) beim Gesundheitsamt (nicht älter als 3 Monate)
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Nach erfolgtem Anmeldegespräch erhalten Sie die Anmeldebescheinigung innerhalb von fünf Werktagen.
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.10.2021 freigegeben.